Auf der Homepage des zuständigen Österreichischen Bundesministeriums steht
folgender Text:
Untenstehend ein kurzer Auszug der relevanten Passage.
'Den kompletten Text finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums
BMVIT)
Befähigungsausweise können zur
selbständigen Führung von Motor- oder Segeljachten auf See erworben werden.
Eine Verpflichtung zum Erwerb des österreichischen Befähigungsausweises
besteht für österreichische Staatsbürger, die die Meere befahren wollen,
nicht.
Dies bedeutet allerdings nicht, dass das selbständige Führen von Jachten auf
See ohne jeden Befähigungsausweis gestattet wäre. Da es kein internationales
Abkommen zu diesem Thema gibt, sind jedenfalls die Vorschriften der
Uferstaaten zu beachten.
(Seeschifffahrtsgesetz, BGBl.Nr. 174/1981 idF BGBl.Nr. 452 und 692/1992,
Seeschifffahrts-Verordnung, BGBl.Nr. 189/1981)
TIPP: Gesetzestext in Kopie mitführen!
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