|
Aufenthaltsgebühr ersetzt Kurtaxe |
Abrechnung nach Anzahl der Personen entfällt. Nach langer Zeit der Ungewissheit zeichnet sich nun eine verbindliche Regelung für Eigneryachten ab. Die Bisherige Regelung, nach der pro Crewmitglied und Tag eine Kurtaxe erhoben wurde wird durch eine neue Pauschalregelung ersetzt. Die Pauschale wird für die Zeit des Aufenthaltes pro Yacht erhoben. Günstiger, gerade für kleine Crews, ist es dadurch (natürlich) nicht geworden. Als Nachweis, daß auch dieser Obolus an die staatlichen Wegelegerer entrichtet wurde, muß die Quittung an Bord mitgeführt werden. Gerade Chartergäste sollten darauf ein Augenmerk haben, da die Strafen empfindlich ausfallen können. Es ist zu erwarten, daß auch nach dieser Neuregelung vor Ort das Unwissen vorherrscht. Besser also die (günstigere) Kurtaxe bezahlen, als ohne Quittungsbeleg zu starten. Die Gebühren nach Bootslänge: |
|
Bootslänge |
5 - 9 m |
9 - 12 m |
12 - 15 m |
15 - 20 m |
über - 20m |
|
< 8 Tage |
150 Kn |
200 Kn |
300 Kn |
400 Kn |
600 Kn |
|
< 15 Tage |
300 Kn |
350 Kn |
400 Kn |
500 Kn |
800 Kn |
|
< 30 Tage |
400 Kn |
500 Kn |
600 Kn |
700 Kn |
1000 Kn |
|
< 90 Tage |
600 Kn |
650 Kn |
750 Kn |
850 Kn |
1300 Kn |
|
< 1 Jahr |
1000 Kn |
1100 Kn |
1300 Kn |
1500 Kn |
1700 Kn |
Es bleibt nur zu hoffen, daß dies der letzte Angriff auf die Finanzen der nautischen Touristen bleibt. Die Konsequenzen könnten sich als Bumerang für den, auch in diesem Lande, unersättlichen Staatssäckel erweisen. |
|
Zuschriften |
| Wir waren 10 Tage auf Segeltörn in der Kvarner Bucht. Da wir ein neues
Permit brauchten, wollten wir auch gleich das Thema Kurtaxe erledigen. Das
Hafenamt in Cres gab uns Information, dass diese derzeit nicht in Rechnung
gestellt werden kann, da es noch kein System gibt bezüglich der Abrechnung
etc. Ob es in der Form wie es momentan aufgeführt wird überhaupt in Kraft
tritt ist unklar. Auch wer die Gebühren einziehen soll, steht noch zur
Diskussion. Das Hafenamt in Cres fühlte sich jedenfalls dafür nicht
zuständig. Da werden wohl noch einige Wochen ins Land ziehen, bis darüber Klarheit besteht. Gruß Edith (Mai 2010) |
Geschätzte Redaktion! Zur Kurtaxe bzw. Aufenthaltsgenehmigungsabgabe: Ich bin Eigener einer 12 m Segelyacht in Kroatien. Während meines zweiwöchigen Aufenthaltes vom 1. bis 16. 5. dJ. in Cro war es nicht möglich die Aufenthaltsgebühr zu entrichten, da es derzeit kein funktionierendes Verrechnungssystem ( Aussage Hafenamt in Rab) gibt. Die Aufenthaltsgebühr soll nämlich der Hafenkapitän in Verbindung mit den Crewlisten einkassieren. Die sind damit völlig überfordert und haben dafür im Moment keine Regelung. Bitte informieren sie uns weiter über den Stand der Dinge. Mit freundlichen Grüßen Fritz Eimer (Mai 2010) |